Terminabsagen
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um telefonische Terminabsage bis spätestens 9 Uhr am Vortag, bei Terminen an Montagen bis 9 Uhr am Freitag davor. Haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen die vereinbarte Leistung in Rechnung stellen muss.