Honorar
Mein Honorar ist eine Privatleistung, je nach Krankenkasse können Sie jedoch einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen:
NÖGKK und VAEB: 28,-
BVA und SVS: 40,-
SVS-Versicherte können den "Gesundheitshunderter" für arbeitspsychologische Beratung einlösen.
Terminabsagen
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um telefonische Terminabsage bis spätestens 9 Uhr am Vortag, bei Terminen an Montagen bis 9 Uhr am Freitag davor. Haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen die vereinbarte Leistung in Rechnung stellen muss.
Verschwiegenheitspflicht
Als Klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin unterliege ich sowohl dem Psychologengesetz (BGBl I Nr. 182/2013) als auch dem Psychotherapeutengesetz (BGBl Nr. 361/1990) und bin zur Verschwiegenheit gemäß §37 bzw. §15 verpflichtet.