Honorar

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag kann ein vollfinanzierter Krankenkassenplatz angeboten werden,

für Erwachsene ist Psychotherapie eine Privatleistung, je nach Krankenkasse können Sie jedoch einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen:

ÖGK: 33,70

BVAEB: 46,60

SVS: 45,-

SVS-Versicherte können den "Gesundheitshunderter" für arbeitspsychologische Beratung einlösen. 

Honorar für Supervision auf Anfrage. Die Kosten für Supervision können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Terminabsagen

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um telefonische Terminabsage bis spätestens 9 Uhr am Vortag, bei Terminen an Montagen bis 9 Uhr am Freitag davor. Haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen die vereinbarte Leistung in Rechnung stellen muss.

Verschwiegenheitspflicht

Als Klinische und Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin unterliege ich sowohl dem Psychologengesetz (BGBl I Nr. 182/2013) als auch dem Psychotherapeutengesetz (BGBl Nr. 361/1990) und bin zur Verschwiegenheit gemäß §37 bzw. §15 verpflichtet.

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