Honorar

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag kann ein vollfinanzierter Krankenkassenplatz angeboten werden,

für Erwachsene ist Psychotherapie eine Privatleistung, je nach Krankenkasse können Sie jedoch einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen:

ÖGK: 33,70

BVAEB: 46,60

SVS: 45,-

SVS-Versicherte können den "Gesundheitshunderter" für arbeitspsychologische Beratung einlösen. 

Honorar für Supervision auf Anfrage. Die Kosten für Supervision können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

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